Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma Beatryce Beauty Salon (nachfolgend auch „wir“) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Beatryce Beauty Salon abgeschlossenen Beauty-Abo Vertrages zur Nutzung unserer Dienstleistungen berechtigt sind.

1.2 Antrag

Der Antrag auf Beauty-Abo ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Beauty-Abo Vertrages mit uns. Wir können innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnen wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Wir können das Angebot auch sofort – mündlich, schriftlich oder per Textform – annehmen. Das Mitglied hat vor Vertragsschluss auf eventuell bestehende körperliche Probleme, die eine – auch teilweise – Inanspruchnahme der Leistungen unmöglich machen oder die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur unwesentlich erschweren, hinzuweisen.

1.3 Mitglieder unter 18 Jahren

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2 NUTZUNG

2.1 Der Vertrag besteht aus monatlichen Kosten. Abo-Classic wie vereinbart.

2.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können nur während der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Die Öffnungszeiten können sich ändern. Wir werden aber auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen sofern die Öffnungszeiten geändert werden. Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin. Wir werden aber versuchen Ihre Terminwünsche zu erfüllen.

2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

2.4 Sie können bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten zwei Mal pro Jahr die Leistungen für einen Monat an einen Dritten übertragen. Zuvor haben Sie uns hierüber zu informieren und uns die Daten des Dritten zu übermitteln. Die benannte Person kann direkt einen Termin mit uns vereinbaren.

2.5 Sie können die monatlich vereinbarten Leistungen nicht sammeln jedoch andere Leistungen als angeboten nach Absprache mit uns wählen.

2.6 Terminstornierungen innerhalb von 12 Stunden vor dem Termin berechtigen uns den vollen Preis zu verlangen. Terminstornierungen außerhalb von 12 Stunden vor dem Termin berechtigen uns 20% des vollen Preises zu verlangen.

3 PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die uns dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

3.2 Die Mitgliedschaft ist personengebunden und kann (außer nach 2.5) nicht übertragen werden.

4 MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNG / FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1 Mitgliedsbeiträge

Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind wir berechtigt, den Beitrag entsprechend des neuen Mehrwertsteuersatzes anzugleichen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit und stillschweigender Verlängerung des Vertrages gilt als monatliches Entgelt der Betrag als vereinbart, der sich aus der zum Zeitpunkt ein Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit gültigen Preisliste für die vereinbarte Ursprungslaufzeit ergibt. Die aktuelle Preisliste in zu jedem Zeitpunkt auf unserer Webseite www.beatryce-salon.de einzusehen.

4.2 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge sowie weiterer Kosten per SEPA-Lastschrift. Ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat ist vom Mitglied bei Vertragsabschluss abzugeben.

4.3 Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden, soweit nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus am Monatsersten eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Anfallende einmalige Beiträge sind im Voraus zu entrichten.

4.4 Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.5 Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.6 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle sind wir berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.7 Verzugskosten

Wir behalten uns das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Für eine Rücklastschrift wird eine Gebühr von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

5 LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1 Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit gemäß vertraglicher Vereinbarung („Laufzeit“). Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder uns gemäß vertraglicher Vereinbarung vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend wiederum um die Laufzeit. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären.

5.2 Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise stillzulegen (bei einem 12-Moantsvertrag zwei Mal alle zwölf Monate; die Stilllegung läuft immer für einen vollen Monat gerechnet ab dem Tag des Vertragsbeginn). Die beabsichtigte Stilllegung ist uns mindestens einen Monat vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von uns nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend, wobei die Kündigungsfrist sich immer nach den aktiven Monaten richtet.

5.3 Kündigung bei Umzug

Bei Umzug in eine andere Stadt steht dem Mitglied kein Sonderkündigungsrecht zu. Sofern jedoch auch dort ein Standort von uns vorhanden ist, können Sie Ihren Vertrag dort fortsetzen. Sie stimmen in diesem Fall einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Betreiber des neuen Standorts zu sofern dieser sich von uns unterscheidet.

5.4 Kündigung

Kündigungsfrist zum Monatsende. 2 Monate bei Laufzeit von 12 Monaten. Kündigung muss schriftlich erfolgen.

6 HAFTUNG

6.1 Allgemeine Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von uns auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens unserer Erfüllungsgehilfen gilt.

7 VERHALTEN IM SALON

7.1 Veräußerung von Produkten

Der Absatz jeglicher Produkte in unseren Räumen ist untersagt.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung sind wir berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 500,00 geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

8 DATENSCHUTZ

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber uns aufrechnen.

9.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

9.3 Nebenabreden

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform.

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